Niedergelassene Ärzte müssen für die Praxisgründung eine Vielzahl von Schritten durchlaufen: KV-Zulassung beantragen, Ärztekammer-Mitgliedschaft, Praxisräume anmieten, Versicherungen abschließen und das Finanzamt informieren.
Die Praxisgründung erfordert: KV-Zulassung (3 bis 6 Monate Vorlauf), Eintragung bei der Ärztekammer, Berufshaftpflichtversicherung, Praxisinhalt- und Praxisausfallversicherung sowie Anmeldung beim Finanzamt als Freiberufler.
Hintergrund
Die Checkliste für die Niederlassung umfasst: Beantragung der KV-Zulassung beim Zulassungsausschuss der zuständigen KV, Anmeldung bei der Ärztekammer als niedergelassener Arzt, Abschluss des Mietvertrags für Praxisräume, Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft für das Personal, Eröffnung eines Praxiskontos, Abschluss der Versicherungen. Startkapitalbedarf: 100.000 bis 500.000 Euro je nach Fachrichtung. Die Praxisausfallversicherung deckt laufende Kosten bei Erkrankung des Arztes (typisch 1.000 bis 3.000 Euro täglich). Ärzteversichert begleitet Ärzte durch den gesamten Niederlassungsprozess versicherungsseitig.
Wann gilt das nicht?
Bei Praxisübernahme statt Neugründung sind die Schritte ähnlich, aber die Investitionskosten sind geringer und der Patientenstamm übernommen.
Quellen
- KBV – Kassenärztliche Bundesvereinigung
- Bundesärztekammer
- GDV – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
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