Notfallmediziner benötigen eine Berufshaftpflichtversicherung, die explizit Notarzteinsätze, Rettungsdienst und präklinische Notfallversorgung abdeckt; viele Standard-Arzt-Policen schließen diese Tätigkeiten aus.

Die Berufshaftpflicht für Notfallmediziner muss Notarzteinsätze und präklinische Versorgung einschließen; spezielle Notarzt-Zusatzbausteine sind für ca. 100 bis 300 Euro jährlich erhältlich.

Hintergrund

Notfallmediziner sind in Deutschland häufig sowohl in der Klinik als auch im Rettungsdienst tätig. Im Rettungsdienst agieren sie als Notarzt; die Haftung richtet sich in vielen Bundesländern nach dem Rettungsdienstgesetz und ist dem Rettungsdienstträger zugeordnet. Dennoch kann persönliche Haftung entstehen, wenn grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Handeln vorliegt. Eine eigene Berufshaftpflichtversicherung mit Notarzt-Baustein schützt vor diesen Restrisiken. Ärzteversichert berät Notfallmediziner zu spezialisierten Versicherungslösungen.

Wann gilt das nicht?

Ärzte, die ausschließlich im Krankenhaus ohne externe Notarzteinsätze tätig sind, benötigen keine spezielle Notarzt-Klausel in ihrer Berufshaftpflicht.

Quellen

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