Oberärzte müssen ihr Klinikgehalt nach Lohnsteuerbescheinigung angeben und zusätzlich Nebeneinkünfte aus Gutachtertätigkeit, Honorararztstellen oder Lehraufträgen als selbstständige Einkünfte erfassen.

Das Klinikgehalt eines Oberarztes (ca. 7.000 bis 10.000 Euro brutto monatlich nach TV-Ärzte) wird als Lohneinkünfte angegeben; Nebeneinkünfte über 410 Euro jährlich sind als freiberufliche Einkünfte separat zu erklären.

Hintergrund

Oberärzte verdienen nach TV-Ärzte 2025 ca. 7.500 bis 10.500 Euro brutto monatlich. Häufige Nebentätigkeiten sind Gutachten (100 bis 300 Euro je Stunde), Lehraufträge an Hochschulen und Honorararzttätigkeiten in anderen Einrichtungen. Werbungskosten für Fortbildungen, Fachliteratur und Berufsbekleidung können pauschal oder einzeln geltend gemacht werden. BU-Beiträge sind als Sonderausgaben im Rahmen der Vorsorgeaufwendungs-Höchstbeträge absetzbar. Ärzteversichert empfiehlt Oberärzten, die Steueroptimierung durch Altersvorsorgeprodukte regelmäßig zu überprüfen.

Wann gilt das nicht?

Oberärzte mit Liquidationsrecht (in manchen Privatkliniken) haben zusätzliche freiberufliche Einkünfte wie Chefärzte.

Quellen

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