Oberärzte, die die Klinik verlassen und eine eigene Praxis gründen, müssen Kündigungsfristen von typischerweise 3 bis 6 Monaten einhalten, eine KV-Zulassung beantragen und alle Versicherungen von Angestellten- auf Selbstständigen-Status umstellen.

Der Wechsel vom Oberarzt zur eigenen Praxis erfordert: Kündigung mit 3 bis 6 Monaten Frist, KV-Zulassung beantragen, Praxisräume sichern, Berufshaftpflicht anpassen und Wechsel von GKV/PKV in den Selbstständigentarif.

Hintergrund

Der Wechsel in die Niederlassung ist ein einschneidender Schritt; das Einkommen schwankt im ersten Jahr oft stark. Der Break-even einer neuen Praxis ist nach 2 bis 5 Jahren erreicht. Wichtig: BU-Versicherung sollte vor dem Wechsel auf das neue Tätigkeitsprofil angepasst werden (z. B. höheres Deckungsniveau bei gestiegenem Einkommenspotenzial). Die Berufshaftpflicht wechselt von der Arbeitgeber-Deckung in eine eigene Police. Ärzteversichert begleitet Oberärzte beim Versicherungswechsel in die Selbstständigkeit.

Wann gilt das nicht?

Oberärzte, die nur nebenberuflich eine Praxis aufbauen und angestellt bleiben, benötigen eine Nebentätigkeitsgenehmigung und zwei separate Versicherungen.

Quellen

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