Palliativmediziner benötigen eine Berufshaftpflicht, die speziell Palliativversorgung und Schmerztherapie einschließt, sowie eine BU-Versicherung, die auch psychische Erkrankungen infolge der hohen emotionalen Belastung abdeckt.
Für Palliativmediziner sind eine vollständige Berufshaftpflicht (mind. 3 Mio. Euro) und eine BU mit psychiatrischer Klausel besonders wichtig; das Berufsfeld ist durch emotionale Belastung und Haftungsrisiken bei Schmerztherapie geprägt.
Hintergrund
Palliativmediziner haften bei Dosierungsfehlern von Opiaten oder anderen starken Schmerzmitteln besonders intensiv. Die Berufshaftpflicht muss Tätigkeiten im ambulanten Hospizdienst, in stationären Palliativstationen und im Konsiliardienst abdecken. Burnout und Depressionen sind in diesem Berufsfeld überdurchschnittlich häufig; psychische Erkrankungen sind mittlerweile häufigste BU-Ursache bei Ärzten. Eine BU ohne Ausschluss psychischer Erkrankungen ist daher essenziell. Ärzteversichert berät Palliativmediziner zu spezialisierten Absicherungskonzepten.
Wann gilt das nicht?
Ärzte, die Palliativmedizin nur als kleine Teilleistung erbringen, können mit einer Standard-Berufshaftpflicht auskommen.
Quellen
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