Polizeiärzte benötigen eine Berufshaftpflichtversicherung, die ihre spezifischen Tätigkeitsrisiken explizit abdeckt, sowie eine BU-Versicherung ohne Ausschluss des eigenen Berufsbildes.

Die Berufshaftpflicht für Polizeiärzte muss alle fachspezifischen Tätigkeiten abdecken; die Mindestdeckung beträgt 3 Mio. Euro je Schadensfall. Eine BU ohne abstrakte Verweisung sichert das Einkommen auch bei teilweiser Berufsunfähigkeit.

Hintergrund

Polizeiärzte sind in der Regel Beamte und erhalten Beihilfe; die private Krankenversicherung deckt den nicht von der Beihilfe gedeckten Anteil ab. Für die ärztliche Tätigkeit besteht Amtshaftung des Dienstherrn; eine zusätzliche private Berufshaftpflicht ist dennoch empfehlenswert für Tätigkeiten außerhalb des Dienstes. Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist bei Beamten weniger dringlich, weil Dienstunfähigkeit zum Ruhestand führt; die Ruhegehaltsansprüche sind aber bei kurzer Dienstzeit gering, weshalb eine ergänzende BU sinnvoll ist. Ärzteversichert berät Polizeiärzte zu passenden Ergänzungsversicherungen.

Wann gilt das nicht?

Ärzte, die nur gelegentlich fachfremde Tätigkeiten ausüben, können ggf. mit einer allgemeinen Arzt-Berufshaftpflicht auskommen, sofern diese keine spezifischen Ausschlüsse enthält.

Quellen

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