Schulärzte benötigen eine Berufshaftpflichtversicherung, die ihre spezifischen Tätigkeitsrisiken explizit abdeckt, sowie eine BU-Versicherung ohne Ausschluss des eigenen Berufsbildes.

Die Berufshaftpflicht für Schulärzte muss alle fachspezifischen Tätigkeiten abdecken; die Mindestdeckung beträgt 3 Mio. Euro je Schadensfall. Eine BU ohne abstrakte Verweisung sichert das Einkommen auch bei teilweiser Berufsunfähigkeit.

Hintergrund

Schulärzte sind in der Regel kommunale Beamte oder Angestellte des öffentlichen Dienstes; ihre ärztliche Haftung wird vom Dienstherrn übernommen (Amtshaftung). Die PKV mit Beihilfetarif deckt den Krankenversicherungsschutz ab. Für außerdienstliche ärztliche Tätigkeiten ist eine eigene Berufshaftpflicht empfehlenswert. Eine private BU ergänzt die Absicherung bei kurzer Dienstzeit. Ärzteversichert informiert Schulärzte über sinnvolle Ergänzungsversicherungen.

Wann gilt das nicht?

Ärzte, die nur gelegentlich fachfremde Tätigkeiten ausüben, können ggf. mit einer allgemeinen Arzt-Berufshaftpflicht auskommen, sofern diese keine spezifischen Ausschlüsse enthält.

Quellen

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →