Sportmediziner benötigen eine Berufshaftpflichtversicherung, die ihre spezifischen Tätigkeitsrisiken explizit abdeckt, sowie eine BU-Versicherung ohne Ausschluss des eigenen Berufsbildes.

Die Berufshaftpflicht für Sportmediziner muss alle fachspezifischen Tätigkeiten abdecken; die Mindestdeckung beträgt 3 Mio. Euro je Schadensfall. Eine BU ohne abstrakte Verweisung sichert das Einkommen auch bei teilweiser Berufsunfähigkeit.

Hintergrund

Sportmediziner haften für fehlerhafte Tauglichkeitsuntersuchungen; schreibt ein Arzt jemandem Sporttauglichkeit zu, der einen Herzfehler hat, können schwere Schadensfälle entstehen. Die Berufshaftpflicht muss Sporttauglichkeitsuntersuchungen, Wettkampfbetreuung und sportmedizinische Beratung abdecken. Für die Betreuung von Hochleistungssportlern empfehlen sich Deckungssummen von mindestens 5 Mio. Euro je Schadensfall. Ärzteversichert berät Sportmediziner zu spezialisierten Absicherungskonzepten.

Wann gilt das nicht?

Ärzte, die nur gelegentlich fachfremde Tätigkeiten ausüben, können ggf. mit einer allgemeinen Arzt-Berufshaftpflicht auskommen, sofern diese keine spezifischen Ausschlüsse enthält.

Quellen

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