Tropenmediziner benötigen eine Berufshaftpflichtversicherung, die ihre spezifischen Tätigkeitsrisiken explizit abdeckt, sowie eine BU-Versicherung ohne Ausschluss des eigenen Berufsbildes.
Die Berufshaftpflicht für Tropenmediziner muss alle fachspezifischen Tätigkeiten abdecken; die Mindestdeckung beträgt 3 Mio. Euro je Schadensfall. Eine BU ohne abstrakte Verweisung sichert das Einkommen auch bei teilweiser Berufsunfähigkeit.
Hintergrund
Tropenmediziner beraten Patienten zu Reiseschutzimpfungen, Malariaprophylaxe und tropischen Erkrankungen und haften für Beratungsfehler. Die Berufshaftpflicht muss tropenmedizinische Beratungsleistungen einschließen. Bei Auslandseinsätzen (z. B. in tropischen Ländern) ist eine internationale Krankenversicherung und eine weltweit gültige Berufshaftpflicht erforderlich. Ärzteversichert berät Tropenmediziner zu spezialisierten nationalen und internationalen Versicherungslösungen.
Wann gilt das nicht?
Ärzte, die nur gelegentlich fachfremde Tätigkeiten ausüben, können ggf. mit einer allgemeinen Arzt-Berufshaftpflicht auskommen, sofern diese keine spezifischen Ausschlüsse enthält.
Quellen
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