Die BU-Versicherung eines Arztes im Ruhestand endet regulär mit dem vertraglich vereinbarten Endalter, das typischerweise zwischen 60 und 67 Jahren liegt. Tritt Berufsunfähigkeit bereits vor dem Ruhestand ein und wird eine laufende BU-Rente gezahlt, so wird diese bis zum vertraglich festgelegten Leistungsende weitergewährt, auch wenn der Arzt inzwischen aus dem Berufsleben ausgeschieden ist.
Hintergrund
Im Ruhestand besteht in der Regel kein eigenes Arbeitseinkommen mehr, das durch eine BU-Rente ersetzt werden müsste. Deshalb endet die BU-Versicherung üblicherweise spätestens mit Beginn des Ruhestands bzw. dem vertraglich festgelegten Ablaufdatum. War ein BU-Vertrag bereits in der Leistungsphase, läuft die Rentenzahlung aber planmäßig weiter.
Wann gilt das nicht?
Ärzte, die im Ruhestand weiterhin als freiberufliche Gutachter oder Belegärzte tätig sind, können unter Umständen einen laufenden BU-Vertrag beibehalten, sofern dieser auf die aktuelle berufliche Tätigkeit abgestellt ist. Die genauen Bedingungen sind vertragsindividuell.
Ärzteversichert berät Ärzte in jeder Karrierephase, welcher Versicherungsschutz zum Laufzeitende noch notwendig ist.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.
- GDV – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
- BaFin – Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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