Ärzte im Ruhestand beziehen ihre Altersversorgung überwiegend aus dem zuständigen ärztlichen Versorgungswerk, das nach dem Kapitaldeckungsverfahren funktioniert. Die monatliche Nettorente hängt von der Einzahlungsdauer und der Höhe der geleisteten Beiträge ab und liegt nach einem vollständigen Arbeitsleben typischerweise zwischen 2.000 und 6.000 Euro.

Hintergrund

Die Rentenleistungen des Versorgungswerks sind als sonstige Einkünfte steuerpflichtig, wobei ein Ertragsanteil versteuert wird. Hinzu können Kapitalerträge, Mieteinnahmen oder Honorare aus Gutachtertätigkeiten kommen. Je nach Gesamteinkommen und Steuerklasse liegt der effektive Nettoanteil bei 70 bis 85 Prozent der Bruttorente.

Wann gilt das nicht?

Ärzte, die privat ergänzend vorgesorgt haben, etwa durch Rürup-Renten, betriebliche Altersversorgung oder private Rentenversicherungen, können deutlich höhere Gesamteinkünfte erzielen. Ärzte mit kurzen Versorgungswerk-Beitragszeiten, etwa durch lange Auslandsaufenthalte, können hingegen geringere Rentenansprüche haben.

Ärzteversichert hilft Ärzten, ihren Versorgungsstatus zu analysieren und Versorgungslücken frühzeitig zu schließen.

Quellen und weiterführende Informationen

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