Angestellte Arbeitsmediziner in Betrieben, überbetrieblichen Diensten oder Behörden erhalten Jahresgehälter von 80.000 bis 110.000 Euro brutto. Selbstständige Arbeitsmediziner, die als Betriebsärzte Unternehmen auf Honorarbasis betreuen, können je nach Anzahl der betreuten Mitarbeiter und Stundensatz deutlich mehr verdienen, da die DGUV-Empfehlungen für Einsatzzeiten feste Stundenkontingente pro Mitarbeiter vorschreiben.
Hintergrund
Arbeitsmediziner sind in Deutschland durch das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) bei Unternehmen ab bestimmten Mitarbeiterzahlen Pflicht. Die Nachfrage nach Betriebsärzten übersteigt das Angebot vielerorts, was die Honorare freiberuflicher Arbeitsmediziner stützt.
Wann gilt das nicht?
In Regionen mit wenig industriellem Besatz sind die Möglichkeiten freiberuflicher Arbeitsmediziner begrenzter. Angestellte in Behörden oder öffentlichen Einrichtungen verdienen oft nach Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes, was unterhalb der privatwirtschaftlichen Spanne liegt.
Ärzteversichert berät Arbeitsmediziner zu passenden Versicherungslösungen für beide Tätigkeitsformen.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.
- Bundesärztekammer
- KBV – Kassenärztliche Bundesvereinigung
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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