Angestellte Palliativmediziner in Hospizen, Palliativstationen oder ambulanten Pflegediensten erzielen Jahresgehälter von 85.000 bis 120.000 Euro brutto. Niedergelassene Ärzte mit Zusatzbezeichnung Palliativmedizin, die in der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) tätig sind, arbeiten auf Basis von SAPV-Verträgen mit den Krankenkassen und erhalten hierfür gesonderte Vergütungen.
Hintergrund
Die SAPV wird über die Krankenkassen nach § 37b SGB V finanziert. SAPV-Teams bestehen aus Ärzten und Pflegenden, die gemeinsam tätig sind. Die Vergütung der ärztlichen Leistungen innerhalb des SAPV-Vertrags ist teambasiert und richtet sich nach den Vertragsbedingungen der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung.
Wann gilt das nicht?
Hausärzte, die Palliativversorgung als Teil ihres allgemeinen Versorgungsauftrags erbringen, rechnen nach den allgemeinen EBM-Ziffern ab und erhalten keine SAPV-Vergütung.
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Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.
- GKV-Spitzenverband
- KBV – Kassenärztliche Bundesvereinigung
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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