Rechtsmediziner sind in Deutschland fast ausschließlich an rechtsmedizinischen Instituten der Universitäten oder an staatlichen Einrichtungen angestellt und erzielen dort Jahresgehälter von 80.000 bis 120.000 Euro brutto. Eine klassische Niederlassung gibt es in der Rechtsmedizin nicht. Ergänzend können Rechtsmediziner als gerichtlich bestellte Sachverständige oder forensische Gutachter tätig sein und dafür nach dem JVEG vergütete Honorare erhalten.

Hintergrund

Die Rechtsmedizin ist eine öffentlich-rechtlich organisierte Fachrichtung, die eng mit Staatsanwaltschaften, Gerichten und der Polizei zusammenarbeitet. Gutachtertätigkeiten werden nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) abgerechnet, was die Einkünfte aus dieser Tätigkeit begrenzt.

Wann gilt das nicht?

Rechtsmediziner, die als private Sachverständige für Versicherungen, Anwälte oder Unternehmen tätig sind, können eigene Honorarsätze vereinbaren und erzielen damit höhere Einkünfte.

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Quellen und weiterführende Informationen

Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.

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