Angestellte Zahnärzte in Zahnarztpraxen oder zahnmedizinischen Versorgungszentren erzielen Jahresgehälter von 60.000 bis 90.000 Euro brutto. Niedergelassene Zahnärzte können durch Privatzahnleistungen, Implantologie, Kieferorthopädie und ästhetische Zahnmedizin erheblich höhere Einkünfte erzielen. Nach Abzug der Praxiskosten liegt der Reinertrag gut aufgestellter Zahnarztpraxen bei 150.000 bis 300.000 Euro jährlich.
Hintergrund
Die Zahnmedizin hat traditionell einen hohen Privatliquidationsanteil, da viele hochwertigen Versorgungen wie Implantate, Keramikversorgungen und ästhetische Behandlungen privat abgerechnet werden. Gleichzeitig sind die Praxisausstattungskosten erheblich.
Wann gilt das nicht?
Zahnärzte in rein kassenzahnärztlichen Praxen ohne Privatleistungsangebot haben deutlich begrenztere Einnahmen. Wer angestellt arbeitet, hat dagegen klare Arbeitszeiten und keine unternehmerischen Risiken.
Ärzteversichert berät Zahnärzte zu Berufshaftpflicht und Praxisschutz.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.
- Bundesärztekammer
- GDV – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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