Palliativmediziner erzielen als angestellte Ärzte in Palliativstationen, Hospizen oder spezialisierten Einrichtungen durchschnittlich 85.000 bis 120.000 Euro brutto jährlich. Ärzte mit Zusatzbezeichnung Palliativmedizin, die in der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) tätig sind, erhalten gesonderte Vergütungen nach den SAPV-Verträgen mit den Krankenkassen.

Hintergrund

Palliativmedizin ist eine Zusatzbezeichnung, die auf verschiedenen Grundfachgebieten erworben werden kann. Die SAPV sichert durch Strukturverträge ein verlässliches Vergütungsniveau für die ambulante Sterbebegleitung. Das Fachgebiet ist stark von Sinnhaftigkeit und Patientenbindung geprägt, was viele Ärzte trotz teils begrenzter Verdienstmöglichkeiten anzieht.

Wann gilt das nicht?

Ärzte, die Palliativmedizin nur als Nebenbestandteil ihrer Tätigkeit ausüben, erzielen keine gesonderte Palliativvergütung. In Hospizen mit Kirchenträgern gelten teils eigene Vergütungsregelungen.

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Quellen und weiterführende Informationen

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