PJ-Studenten erhalten im praktischen Jahr keine Vergütung im arbeitsrechtlichen Sinne, sondern eine freiwillige Aufwandsentschädigung, die je nach Lehrkrankenhaus zwischen 150 und 800 Euro monatlich liegt. Da Studierende im PJ weiterhin als Studenten immatrikuliert sind, fallen keine regulären Lohnsteuer- und Sozialversicherungspflichten an. Die Entschädigung ist daher weitgehend netto gleich brutto.

Hintergrund

Die Höhe der PJ-Entschädigung ist nicht einheitlich geregelt und variiert erheblich zwischen einzelnen Krankenhäusern und Bundesländern. Einige Universitätskliniken und akademische Lehrkrankenhäuser zahlen keine Entschädigung. Marburger Bund und Studentenverbände setzen sich für eine einheitliche Mindestvergütung ein.

Wann gilt das nicht?

Im Auslands-PJ erhalten Studierende teils andere Vergütungen oder gar keine Entschädigung. Studierende, die durch Nebentätigkeiten weitere Einkünfte erzielen, müssen diese separat versteuern.

Ärzteversichert berät PJ-Studenten zur Absicherung während und nach dem Studium.

Quellen und weiterführende Informationen

Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.

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