Rechtsmediziner erzielen als angestellte Ärzte an universitären Instituten oder staatlichen Einrichtungen durchschnittlich 80.000 bis 120.000 Euro brutto jährlich. Ergänzend können Rechtsmediziner als gerichtlich bestellte Sachverständige tätig sein und Honorare nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) erhalten, die das Jahreseinkommen um bis zu 20.000 bis 40.000 Euro steigern können.
Hintergrund
Die Rechtsmedizin ist eng mit dem Justizsystem verknüpft und bietet durch Obduktionen, Todesfalluntersuchungen und toxikologische Gutachten ein breites Tätigkeitsprofil. Als öffentlich-rechtlich finanziertes Fach sind die Gehaltsmöglichkeiten jedoch stärker durch Tarifverträge begrenzt als in klinischen Fächern.
Wann gilt das nicht?
Private Sachverständige für Versicherungen oder Anwälte können von den JVEG-Sätzen abweichende Honorare vereinbaren und erzielen dadurch teils höhere Einkünfte.
Ärzteversichert berät Rechtsmediziner zu Berufshaftpflicht und passenden Absicherungslösungen.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.
- Bundesärztekammer
- BMF – Bundesministerium der Finanzen
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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