Bei der Ärztevermittlung durch spezialisierte Agenturen oder Personalvermittler zahlt nicht der Arzt, sondern der suchende Arbeitgeber eine Vermittlungsprovision. Diese liegt typischerweise bei 15 bis 30 Prozent des vereinbarten Jahresbruttogehalts des vermittelten Arztes. Für den Arzt selbst sind Ärztevermittlungsleistungen in der Regel kostenlos.
Hintergrund
Ärztevermittlungsagenturen verfügen über Netzwerke zu Krankenhäusern, Praxen und MVZ sowie zu Arzneimittelunternehmen oder dem ärztlichen Begutachtungswesen. Neben der Direktvermittlung bieten manche Agenturen auch Zeitarbeit an, bei der Ärzte als Vertretungsärzte bei Klienten eingesetzt werden.
Wann gilt das nicht?
Ärzte, die über KV-eigene Stellenbörsen oder direkte Bewerbung eingestellt werden, umgehen die Provisionszahlung. In manchen Fällen vereinbaren Agenturen auch mit dem Arzt eine Erfolgsbeteiligung, was vertraglich explizit geregelt sein muss.
Ärzteversichert berät Ärzte zu Karrierefragen und passenden Versicherungslösungen auf dem Weg in neue Beschäftigungsverhältnisse.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.
- Bundesärztekammer
- KBV – Kassenärztliche Bundesvereinigung
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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