Belegärzte sind niedergelassene Ärzte, die eigene Patienten in Belegkrankenhäusern stationär behandeln und dabei gesonderte Belegarzt-Entgelte erhalten. Diese werden nach den einheitlichen Bewertungsmaßstäben (EBM) für Kassenpatienen und nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) für Privatpatienten abgerechnet. Je nach Fachrichtung und Fallvolumen können Belegarzteinnahmen das niedergelassene Grundeinkommen um 30.000 bis 100.000 Euro jährlich ergänzen.

Hintergrund

Der Belegarztvertrag regelt die Nutzung von Krankenhausbetten und -ressourcen durch den niedergelassenen Arzt. Die Vergütung ist zweigeteilt: Der Arzt erhält das ärztliche Honorar direkt, das Krankenhaus erhält die Pflegesätze für Unterkunft, Pflege und Infrastruktur.

Wann gilt das nicht?

In Regionen, in denen Belegkrankenhäuser abgebaut wurden, ist die Belegarzttätigkeit praktisch nicht mehr möglich. Bei sehr niedrigem Fallvolumen lohnt der administrative Aufwand oft nicht.

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Quellen und weiterführende Informationen

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