Bereitschaftsdienste von Ärzten werden nach dem Tarifvertrag für Ärzte (TV-Ärzte) gesondert vergütet. Je nach Belastungsstufe (Stufe A bis D), die sich nach der Häufigkeit von Einsätzen während des Dienstes richtet, erhalten Ärzte 25 bis 100 Prozent ihres normalen Stundenlohns zusätzlich. Bei häufig belegten Bereitschaftsdiensten in der Chirurgie oder Intensivmedizin können dadurch 800 bis 2.000 Euro monatlich zusätzlich erzielt werden.
Hintergrund
Der TV-Ärzte regelt Bereitschaftsdienste in vier Belastungsstufen. Die Eingruppierung erfolgt durch die Klinik auf Basis von Einsatzfrequenz-Auswertungen und muss nachvollziehbar dokumentiert sein. Nachtdienste und Wochenenddienste sind besonders relevant für das Gesamteinkommen von Assistenzärzten.
Wann gilt das nicht?
Ärzte an Kliniken ohne TV-Ärzte-Bindung oder mit eigenem Haustarif können abweichend vergütet werden. Leitende Ärzte mit eigenem Chefarztvertrag sind häufig nicht dem TV-Ärzte unterstellt.
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Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.
- Bundesärztekammer
- KBV – Kassenärztliche Bundesvereinigung
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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