Medizinprofessoren erzielen ein Grundgehalt nach dem Besoldungsgesetz (W2 oder W3), das je nach Bundesland zwischen 65.000 und 90.000 Euro brutto jährlich liegt. Hinzu kommen Leistungszulagen und Bleibezulagen sowie das Liquidationsrecht für die Behandlung von Privatpatienten in Universitätskliniken, das das Gesamteinkommen erheblich steigert. Mit Liquidation und Drittmitteln sind Jahreseinkünfte von 200.000 Euro und mehr erreichbar.

Hintergrund

Die Finanzplanung für Medizinprofessoren ist komplex, da Liquidationseinnahmen individuell variieren und gesondert versteuert werden müssen. Drittmittelgelder aus Forschungsförderungen sind grundsätzlich zweckgebunden und können nicht frei als persönliches Einkommen verwendet werden.

Wann gilt das nicht?

Juniorprofessoren (W1) erzielen deutlich niedrigere Grundgehälter ohne Liquidationsrecht. An Fachhochschulen tätige Mediziner erhalten kein Liquidationsrecht, da keine Patientenversorgung in dieser Form besteht.

Ärzteversichert berät Medizinprofessoren zu Berufsunfähigkeitsabsicherung und Altersvorsorge.

Quellen und weiterführende Informationen

Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.

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