Ärzte, die als Gutachter tätig sind, erzielen je nach Auftraggeber und Gutachtentyp sehr unterschiedliche Honorare. Versicherungen und private Auftraggeber vergüten ärztliche Gutachten typischerweise mit Stundensätzen von 120 bis 250 Euro. Bei gerichtlich bestellten Sachverständigen gelten die Sätze des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG), die nach Fachgebiet staffeln und meist zwischen 80 und 130 Euro pro Stunde liegen.

Hintergrund

Gutachtertätigkeit erfordert neben medizinischem Fachwissen auch juristische Grundkenntnisse und Dokumentationssorgfalt. Gutachten für sozialmedizinische Dienste (MDK), Versorgungsämter oder Rentenversicherungsträger werden nach eigenen Satzungsgebühren vergütet.

Wann gilt das nicht?

Gutachter mit besonderer Fachexpertise in seltenen Gebieten erzielen teils deutlich höhere Honorare als die genannten Richtwerte. Interne Gutachten für Krankenhäuser oder Praxen werden häufig durch den eigenen Arbeitsvertrag abgedeckt und nicht gesondert vergütet.

Ärzteversichert berät gutachterlich tätige Ärzte zur passenden Berufshaftpflicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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