Klinikdirektoren an Universitätskliniken sind in der Regel Ordinarien (C4- oder W3-Professoren) und erzielen durch ihr Grundgehalt, Leistungszulagen und das Liquidationsrecht aus der Privatpatientenbehandlung Jahreseinkünfte, die typischerweise zwischen 200.000 und 500.000 Euro liegen. An nicht-universitären Häusern werden Klinikdirektoren als Chefärzte mit individuellen Dienstverträgen vergütet.
Hintergrund
Der Klinikdirektor-Vertrag regelt neben der Vergütung auch Leitungsverantwortung, Liquidationsrecht, Nebentätigkeitsgenehmigungen und Dienstpflichten. Die Liquidationseinnahmen können das Grundgehalt erheblich übersteigen und unterliegen der Einkommensteuer. Chefarztverträge sind individuell verhandelbar und variieren stark.
Wann gilt das nicht?
In gemeinnützigen oder kirchlichen Trägern sind die Vergütungsstrukturen teils anders gestaltet. Klinikdirektoren ohne Privatpatientenbehandlung erzielen ausschließlich das Grundgehalt ohne Liquidation.
Ärzteversichert berät leitende Ärzte zu Chefarztvertrag, Haftungsabsicherung und Vermögensschutz.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.
- Bundesärztekammer
- BMF – Bundesministerium der Finanzen
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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