Medizinische Sachverständige sind Ärzte, die im Auftrag von Gerichten, Versicherungen, Sozialträgern oder Privatparteien Gutachten erstatten. Die Vergütung variiert stark je nach Auftraggeber: Private Auftraggeber und Versicherungen zahlen Stundensätze von 120 bis 250 Euro, während gerichtlich bestellte Sachverständige nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) zwischen 80 und 130 Euro pro Stunde erhalten.

Hintergrund

Die Tätigkeit als medizinischer Sachverständiger erfordert neben Fachkompetenz auch forensisches und rechtliches Grundverständnis. Ärzte, die sich als Sachverständige öffentlich bestellen und beeidigen lassen, genießen hohes Ansehen vor Gerichten und bei Versicherungen.

Wann gilt das nicht?

Ärzte, die nur gelegentlich Kurzgutachten für MDK oder Rentenversicherung erstellen, erhalten pauschale Vergütungen, die teils deutlich unter den genannten Stundensätzen liegen.

Ärzteversichert berät gutachterlich tätige Ärzte zur Berufshaftpflicht und Absicherung.

Quellen und weiterführende Informationen

Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.

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