Angestellte Ärzte können neben ihrem Hauptberuf Nebentätigkeiten ausüben, sofern der Arbeitgeber zustimmt und die Nebentätigkeit keine Interessen des Klinikums beeinträchtigt. Gängige Formen sind Gutachtertätigkeit, Vortragshonorare bei Fortbildungen, Vertretungsarztstellen oder die Beteiligung an medizinischen Studien. Je nach Umfang und Art der Tätigkeit sind zusätzliche Einnahmen von 500 bis 3.000 Euro monatlich realistisch.

Hintergrund

Nebentätigkeiten müssen dem Arbeitgeber in der Regel angezeigt oder genehmigt werden. Überschreiten die Nebentätigkeitseinkünfte bestimmte Grenzen, können steuerliche Meldepflichten entstehen. Wird ein Freiberufler-Status begründet, sind zusätzliche steuerliche und versicherungsrechtliche Pflichten zu beachten.

Wann gilt das nicht?

Leitende Ärzte (Chefärzte) benötigen für Liquidation aus Nebentätigkeit teils eine gesonderte vertragliche Regelung. Im Beamtenstatus sind Nebentätigkeiten schärfer reguliert und bedürfen einer Genehmigung.

Ärzteversichert berät Ärzte zur korrekten Absicherung bei Nebentätigkeiten.

Quellen und weiterführende Informationen

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