Der Tarifvertrag für Ärzte (TV-Ärzte) regelt die Vergütung von Ärzten in kommunalen Krankenhäusern und zahlreichen anderen Trägern. Er gliedert sich in vier Entgeltgruppen: Ä1 für Ärzte in Weiterbildung (5.500 bis 7.500 Euro brutto monatlich), Ä2 für Fachärzte (8.000 bis 11.000 Euro), Ä3 für Oberärzte (10.000 bis 13.000 Euro) und Ä4 für leitende Ärzte. Hinzu kommen Bereitschaftsdienstzulagen.

Hintergrund

Der TV-Ärzte wird zwischen dem Marburger Bund und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) verhandelt. Regelmäßige Tarifanpassungen sorgen für Lohnsteigerungen, die an die allgemeine Preis- und Lohnentwicklung angelehnt sind. Universitätskliniken haben eigene Tarifverträge.

Wann gilt das nicht?

Kliniken mit privatem oder kirchlichem Träger haben häufig eigene Haustarifverträge, die teils günstigere, teils ungünstigere Konditionen bieten. Niedergelassene Ärzte fallen nicht unter den TV-Ärzte.

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Quellen und weiterführende Informationen

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