Überstunden von Klinikärzten werden nach dem Tarifvertrag für Ärzte (TV-Ärzte) mit dem normalen Stundenlohn zuzüglich eines Überstundenzuschlags von 15 bis 30 Prozent vergütet. Alternativ können Überstunden durch entsprechende Freizeit ausgeglichen werden. Die genauen Modalitäten sind im TV-Ärzte und in den jeweiligen Dienstvereinbarungen geregelt.

Hintergrund

Ärzte sind trotz langer Arbeitszeiten an das Arbeitszeitgesetz gebunden. Mehr als 48 Stunden wöchentlich im Durchschnitt (oder bis zu 60 Stunden mit Opt-out-Vereinbarung) sind arbeitsrechtlich problematisch. Nicht vergütete Überstunden können rückwirkend eingeklagt werden, wenn sie nachweisbar angeordnet oder geduldet wurden.

Wann gilt das nicht?

Chefärzte und leitende Ärzte sind häufig aus der Überstundenregelung des TV-Ärzte ausgenommen, da ihre Vergütung alle anfallenden Mehrarbeitszeiten abdecken soll.

Ärzteversichert unterstützt Ärzte bei der Absicherung ihrer Arbeitskraft und Einkommenssicherung.

Quellen und weiterführende Informationen

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