Als Vertretungsarzt erzielen Ärzte Stundensätze von 80 bis 150 Euro, je nach Fachrichtung, Region und Einsatzform. Bei Vollzeitvertretungen über mehrere Wochen oder Monate können Jahreseinkünfte von 100.000 bis 180.000 Euro erreicht werden. Die Absicherung umfasst eine Berufshaftpflichtversicherung, die auch für freiberufliche Tätigkeiten gilt, sowie eine Berufsunfähigkeitsversicherung, die beim Verlust der Arbeitsfähigkeit greift.
Hintergrund
Vertretungsärzte sind häufig in niedergelassenen Praxen oder als Klinikärzte auf Zeitbasis tätig. Die Absicherung muss die spezifischen Risiken freiberuflicher Arbeit abdecken: Haftung für ärztliche Fehler, Einkommensausfall bei Krankheit und fehlende betriebliche Altersversorgung.
Wann gilt das nicht?
Angestellte Vertretungsärzte über Zeitarbeitsfirmen sind über den Arbeitgeber haftpflichtversichert. Dennoch ist eine eigene ergänzende Absicherung empfehlenswert.
Ärzteversichert berät Vertretungsärzte zu maßgeschneiderten Versicherungspaketen.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.
- GDV – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
- Bundesärztekammer
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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