Viele Arztpraxen haben in der Praxis unvollständige oder veraltete Impressa auf ihren Websites, was zu kostenpflichtigen Abmahnungen führen kann. Erfahrungsgemäß sind fehlende Kammerzugehörigkeit, fehlende Berufsbezeichnung mit Herkunftsland oder ein nicht aktualisierter Datenschutzhinweis häufige Schwachstellen. Ein vollständiges und aktuell gehaltenes Impressum lässt sich mit einer einmaligen Überprüfung und wenigen Anpassungen einfach umsetzen.
Hintergrund
Impressumspflicht und DSGVO-Anforderungen sollten regelmäßig geprüft werden, da Abmahnungen auch von Mitbewerbern ausgesprochen werden können. Spezialisierte Anwaltskanzleien und die Kammerverbände der Ärzteschaft bieten Musterimpressa an.
Wann gilt das nicht?
Praxen ohne eigene Website und ohne Social-Media-Präsenz haben keine Impressumspflicht aus dem TMG, können aber bei Nutzung von Google-Unternehmensprofilen andere Transparenzpflichten haben.
Ärzteversichert berät Arztpraxen zu rechtlichen Compliance-Fragen und passenden Versicherungen.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.
- Bundesärztekammer
- KBV – Kassenärztliche Bundesvereinigung
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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