Der Wechsel von der GKV in die PKV ist 2026 möglich, wenn das Jahresbruttogehalt die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) übersteigt. Diese liegt 2026 bei 73.800 Euro jährlich (6.150 Euro monatlich). Gleichzeitig steigen die GKV-Zusatzbeiträge weiter, was die PKV für gut verdienende Ärzte attraktiver macht. PKV-Prämien sind für jüngere und gesunde Ärzte deutlich günstiger als der GKV-Höchstbeitrag.

Hintergrund

Der Wechsel von der GKV in die PKV setzt voraus, dass die JAEG in zwei aufeinanderfolgenden Jahren überschritten wurde (Ausnahme: Selbstständige und Beamte wechseln sofort). Ein Rückwechsel von PKV in GKV ist für Ärzte ab 55 Jahren in der Regel nicht mehr möglich, da die Beitragsbemessungsgrenze dann dauerhaft unterschritten bleiben müsste.

Wann gilt das nicht?

Niedergelassene Ärzte sind grundsätzlich nicht in der GKV versicherungspflichtig und können jederzeit in die PKV wechseln. Ärzte, die Elternzeit nehmen oder in Teilzeit arbeiten, müssen die JAEG-Grenze weiterhin überschreiten.

Ärzteversichert berät Ärzte beim Wechsel zwischen GKV und PKV und findet den optimalen Krankentarif.

Quellen und weiterführende Informationen

Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.

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