Die Weiterbildungsfinanzierung für Ärzte, insbesondere in der Allgemeinmedizin, wird 2026 weiterentwickelt. Die KBV und GKV-Spitzenverband stellen gemeinsam Fördermittel für die Allgemeinmedizin-Weiterbildung bereit, die Praxen und Kliniken erhalten, die Weiterbildungsassistenten ausbilden. Die Förderbeträge werden regelmäßig angepasst, um dem wachsenden Mangel an Hausärzten entgegenzuwirken.
Hintergrund
Die Weiterbildungsfinanzierung nach § 75a SGB V verpflichtet Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen zur gemeinsamen Förderung der Allgemeinmedizin-Weiterbildung. Weiterbildungsstätten erhalten pauschale Förderbeträge pro Weiterbildungsassistenten und Quartal, die regelmäßig neu verhandelt werden.
Wann gilt das nicht?
Spezialfachgebiete außerhalb der Allgemeinmedizin werden über dieses Programm nicht gefördert. Weiterbildungsfinanzierung in der Psychiatrie, Chirurgie oder anderen Fächern ist Ländersache und variiert.
Ärzteversichert berät Ärzte in der Weiterbildungsphase zu passender Absicherung und Finanzplanung.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.
- KBV – Kassenärztliche Bundesvereinigung
- GKV-Spitzenverband
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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