Die Bundesärztekammer hat 2018 eine neue Muster-Weiterbildungsordnung (MWBO) verabschiedet, die seitdem schrittweise in die Weiterbildungsordnungen der Landesärztekammern übernommen wird. 2026 setzt sich dieser Prozess fort, mit Anpassungen in einzelnen Fachgebieten. Der Fokus liegt auf kompetenzbasierter Ausbildung, digitalgestützter Portfoliodokumentation und der Reduktion rein zeitgebundener Anforderungen.
Hintergrund
Die neue MWBO definiert für jedes Fachgebiet Kernkompetenzen, die Weiterbildungsassistenten nachweislich erworben haben müssen. Elektronische Logbücher ermöglichen eine transparente Dokumentation des Lernfortschritts. Weiterbildungsbefugte und Weiterbildungsassistenten tragen gemeinsam Verantwortung für den Kompetenzerwerb.
Wann gilt das nicht?
Ärzte, die ihre Weiterbildung nach der alten Weiterbildungsordnung begonnen haben, genießen teils Bestandsschutz. Die genauen Übergangsregelungen sind bei der zuständigen Landesärztekammer zu erfragen.
Ärzteversichert berät Ärzte in jeder Phase ihrer Weiterbildung zu passenden Absicherungskonzepten.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.
- Bundesärztekammer
- KBV – Kassenärztliche Bundesvereinigung
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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