Ärzte, die kurz vor dem Ruhestand stehen, haben bei Kündigung oder Aufhebungsvertrag besondere Verhandlungspositionen, da Arbeitgeber ältere Arbeitnehmer ungern gerichtlich entlassen. Durch lange Betriebszugehörigkeit kann die Abfindungssumme nach der gängigen Formel erheblich sein. Die Fünftelregelung kann die Steuerlast auf die Abfindung spürbar senken.

Hintergrund

Die Fünftelregelung nach § 34 EStG behandelt außerordentliche Einkünfte wie Abfindungen steuerlich günstiger, indem sie so besteuert werden, als würden sie über fünf Jahre verteilt. Ärzte vor dem Ruhestand sollten die Abfindung und den Rentenbeginn sorgfältig aufeinander abstimmen, um Einkommenslücken zu vermeiden.

Wann gilt das nicht?

Die Fünftelregelung gilt nur, wenn die Abfindung tatsächlich zusammengeballt in einem Jahr zufließt und echte außerordentliche Einkünfte darstellt. Verteilt der Arbeitgeber die Zahlung auf mehrere Jahre, entfällt die Begünstigung.

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Quellen und weiterführende Informationen

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