Chefärzte können bei der Beendigung ihres Anstellungsverhältnisses durch Aufhebungsvertrag oder Kündigung erhebliche Abfindungen aushandeln. Durch die in der Regel lange Betriebszugehörigkeit und das hohe Bruttogehalt können Abfindungen deutlich sechsstellige Beträge erreichen. Chefärzte sollten die Abfindungsverhandlung von einem auf Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt begleiten lassen.

Hintergrund

Viele Chefarztverträge enthalten bereits Regelungen zur Abfindung bei vorzeitiger Vertragsauflösung. Solche Regelungen sind individuell aushandelbar und sollten schon beim Vertragsschluss sorgfältig geprüft werden. Zusätzlich zu einer Abfindung können Verhandlungen auch Regelungen zu Nebeneinkünften, Chefarztliquidation und Übergangsleistungen umfassen.

Wann gilt das nicht?

Bei außerordentlicher Kündigung aus wichtigem Grund entfällt der Abfindungsanspruch in der Regel. Chefärzte, die selbst kündigen, haben keinen gesetzlichen Abfindungsanspruch.

Ärzteversichert berät Chefärzte bei der Absicherung von Karriererisiken und Vertragsgestaltung.

Quellen und weiterführende Informationen

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