Anästhesisten im Krankenhaus werden im Rahmen der DRG-Fallpauschalen vergütet, da die anästhesiologische Leistung Teil der Gesamtbehandlung ist. Niedergelassene Anästhesisten in der ambulanten Versorgung rechnen für gesetzlich Versicherte über den EBM bei der Kassenärztlichen Vereinigung ab. Für privatärztliche Leistungen gilt die GOÄ, in der Anästhesieleistungen speziellen Gebührennummern zugeordnet sind.

Hintergrund

In der ambulanten Anästhesie haben sich zunehmend eigenständige Praxen und Tageskliniken etabliert. Diese rechnen ambulante Operationen und Anästhesieleistungen nach EBM-Nummern ab, ergänzt durch Leistungen aus operativen Komplexen. Die Abgrenzung zwischen ambulant und stationär ist abrechnungsrechtlich relevant.

Wann gilt das nicht?

Anästhesisten im reinen Privatbetrieb ohne Kassenzulassung rechnen ausschließlich nach GOÄ ab. Im Belegarztsystem haben Anästhesisten besondere Abrechnungsrechte.

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Quellen und weiterführende Informationen

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