Arbeitsmediziner erbringen den Großteil ihrer Leistungen im Rahmen von Werksarztverträgen oder Dienstleistungsverträgen mit Unternehmen und rechnen diese direkt mit den Arbeitgebern ab. Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung werden mit den Berufsgenossenschaften über das Heilverfahren der DGUV abgerechnet. Ein GKV-Kassenarztsitz ist für Arbeitsmediziner weniger typisch, da Vorsorgeuntersuchungen und Eignungsuntersuchungen außerhalb des Kassensystems liegen.
Hintergrund
Pflichtuntersuchungen nach der arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung (ArbMedVV) werden vom Arbeitgeber finanziert. Daneben gibt es Wunschvorsorgen, die der Arbeitgeber ebenfalls tragen muss. Privatärztliche Leistungen für Angestellte außerhalb der Pflichtvorsorge werden nach GOÄ abgerechnet.
Wann gilt das nicht?
Arbeitsmediziner in MVZ oder Gemeinschaftspraxen mit allgemeinmedizinischer Ausrichtung können auch nach EBM abrechnen, wenn sie eine entsprechende Kassenzulassung haben.
Ärzteversichert berät Arbeitsmediziner zu Haftpflicht und Berufshaftpflichtversicherung.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.
- Bundesärztekammer
- KBV – Kassenärztliche Bundesvereinigung
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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