Augenärzte rechnen für gesetzlich Versicherte nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) ab, wobei augenärztliche Untersuchungen, Sehtests und Behandlungen spezifischen Kapiteln zugeordnet sind. Für Privatpatienten gilt die GOÄ. Darüber hinaus bieten viele Augenarztpraxen individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) an, etwa Augendruckmessung zur Glaukomvorsorge, die als Selbstzahlerleistungen direkt mit dem Patienten abgerechnet werden.

Hintergrund

IGeL-Leistungen dürfen nur erbracht werden, wenn der Patient ausdrücklich informiert und eingewilligt hat und eine schriftliche Vereinbarung vorliegt. Die Abrechnung solcher Leistungen erfolgt ebenfalls nach GOÄ, allerdings mit dem Patienten direkt. Strenge Transparenzpflichten gelten gemäß den Berufsordnungen der Ärztekammern.

Wann gilt das nicht?

Augenärzte in Tageskliniken rechnen operative Leistungen häufig im DRG-System ab oder nutzen ambulante OP-Vergütungen nach KV-Vereinbarungen.

Ärzteversichert berät Augenärzte zu Berufshaftpflicht und Praxisversicherungen.

Quellen und weiterführende Informationen

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