Dermatologen rechnen für gesetzlich Versicherte nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) über die zuständige Kassenärztliche Vereinigung ab. Privatpatienten werden nach der GOÄ behandelt und abgerechnet. Kosmetische Eingriffe wie Botox, Laserbehandlungen oder Filler gehören nicht zum GKV-Leistungskatalog und werden als Privatleistungen direkt mit dem Patienten vereinbart und abgerechnet.
Hintergrund
Das Hautkrebsscreening ist eine Kassenleistung nach EBM und stellt eine wichtige Einnahmequelle für Dermatologen dar. Hauttumorchirurgie wird bei niedergelassenen Dermatologen im Rahmen der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) oder im Belegarztmodell abgerechnet.
Wann gilt das nicht?
Dermatologen in reinen Schönheitskliniken haben häufig keine Kassenzulassung und rechnen ausschließlich nach GOÄ oder frei vereinbarten Preisen ab.
Ärzteversichert berät Dermatologen zu Haftpflichtversicherung und Praxisabsicherung.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.
- KBV – Kassenärztliche Bundesvereinigung
- Bundesärztekammer
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →