HNO-Ärzte rechnen für gesetzlich Versicherte nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) über die Kassenärztliche Vereinigung ab. Hörtests, Tympanometrie, Gleichgewichtsuntersuchungen und kleinere operative Eingriffe wie Polypenentfernung sind typische EBM-Leistungen. Für Privatpatienten gilt die GOÄ, bei der besonders operative Eingriffe an Ohr, Nase und Kehlkopf eigene Gebührennummern haben.
Hintergrund
Die Hörgeräteversorgung ist eine gesetzliche Kassenleistung, bei der der GKV-Festbetrag gilt. Für hochwertige Hörsysteme können Patienten einen Eigenanteil zahlen, der nicht über den EBM abgebildet wird. HNO-Ärzte können für aufwändigere audiologische Versorgungen Supplementleistungen nach GOÄ direkt mit dem Patienten abrechnen.
Wann gilt das nicht?
Ästhetisch-plastische Eingriffe an Nase oder Ohren ohne medizinische Indikation sind keine Kassenleistungen und werden privat abgerechnet.
Ärzteversichert berät HNO-Ärzte zu Berufshaftpflicht und weiteren Praxisversicherungen.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.
- KBV – Kassenärztliche Bundesvereinigung
- Bundesärztekammer
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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