Internisten rechnen für gesetzlich Versicherte nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) ab, der für das Fachgebiet Innere Medizin detaillierte Gebührennummern für diagnostische und therapeutische Leistungen enthält. Echokardiographie, EKG, Endoskopie und Lungenfunktionsprüfungen gehören zu den häufig abgerechneten Leistungen. Für Privatpatienten gilt die GOÄ, die für internistische Spezialleistungen höhere Honorare ermöglicht.

Hintergrund

In der schwerpunktbezogenen internistischen Versorgung gibt es zusätzliche Abrechnungsmöglichkeiten über die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) für komplexe Erkrankungen wie Krebs, seltene Erkrankungen oder schwere Verlaufsformen chronischer Erkrankungen.

Wann gilt das nicht?

Internisten im Krankenhaus rechnen ihre Leistungen nicht eigenständig ab, da die Vergütung über die DRG-Fallpauschalen des Krankenhauses erfolgt. In Chefarztverträgen ist jedoch häufig die privatärztliche Liquidation geregelt.

Ärzteversichert berät Internisten zu Berufshaftpflicht und Praxisversicherungen.

Quellen und weiterführende Informationen

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