Kardiologen rechnen für gesetzlich Versicherte nach dem EBM ab, in dem kardiologische Diagnostik und Therapie umfangreich abgebildet ist. Herzultraschall (Echokardiographie), Langzeit-EKG, Langzeit-Blutdruckmessung und Ergometrie gehören zu häufig abgerechneten Leistungen. Für Privatpatienten gilt die GOÄ. Invasive kardiologische Eingriffe im Katheterlabor werden im Krankenhaus über DRG-Fallpauschalen abgerechnet.

Hintergrund

Niedergelassene Kardiologen können in der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) tätig sein und damit komplex erkrankte Patienten auch ohne stationäre Einweisung behandeln und abrechnen. Dieses Modell ermöglicht höhere Einnahmen bei entsprechendem Aufwand.

Wann gilt das nicht?

Kardiologen in Herzzentren rechnen operative Eingriffe über das DRG-System ab. Chefärzte können in der Regel privatärztliche Leistungen liquidieren.

Ärzteversichert berät Kardiologen zu Berufshaftpflicht und Praxisabsicherung.

Quellen und weiterführende Informationen

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