Kinderärzte rechnen für gesetzlich versicherte Kinder nach dem pädiatrischen Kapitel des EBM ab, das spezifische Gebührennummern für Vorsorgeuntersuchungen (U1 bis U9, J1 und J2), Impfleistungen und allgemeine pädiatrische Konsultationen enthält. Für Privatpatienten gelten die Gebührennummern der GOÄ. Impfleistungen sind im EBM separat abrechenbar und werden quartalsweise über die KV abgerechnet.
Hintergrund
Kinderärzte mit der Zusatzbezeichnung Neuropädiatrie oder Sozialpädiatrie können zusätzliche Leistungen im EBM abrechnen. In Sozialpädiatrischen Zentren (SPZ) erfolgt die Abrechnung über eine spezifische Ermächtigung und eigene EBM-Komplexe.
Wann gilt das nicht?
Kinderärzte in Kinderkliniken rechnen nicht eigenständig ab, da die Leistungen über DRG-Fallpauschalen des Krankenhauses vergütet werden.
Ärzteversichert berät Kinderärzte zu Berufshaftpflicht und Praxisversicherungen.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.
- KBV – Kassenärztliche Bundesvereinigung
- Bundesärztekammer
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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