Neurologen rechnen für gesetzlich Versicherte nach dem neurologischen Kapitel des EBM ab. Zu den häufig abgerechneten Leistungen gehören Elektroenzephalographie (EEG), Elektroneurographie (ENG), elektromyographische Untersuchungen (EMG) und kognitive Testverfahren. Für Privatpatienten gilt die GOÄ. Neurologische Konsilleistungen im Krankenhaus werden über das DRG-System vergütet.
Hintergrund
Neurologen mit Schwerpunkt Multiple Sklerose, Epileptologie oder Parkinson können die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) nutzen und erhalten dafür spezifische Abrechnungsmöglichkeiten. Diese Versorgungsform ermöglicht eine engere Kooperation zwischen Niedergelassenen und Kliniken.
Wann gilt das nicht?
Neurologen in neurologischen Kliniken rechnen über DRG ab. Ermächtigte Krankenhausärzte können eingeschränkt ambulante Leistungen nach EBM abrechnen.
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Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.
- KBV – Kassenärztliche Bundesvereinigung
- Bundesärztekammer
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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