Notfallmediziner, die in Krankenhäusern tätig sind, werden im Rahmen des DRG-Fallpauschalensystems vergütet, da die Notaufnahme integraler Bestandteil des stationären Krankenhausbetriebs ist. Im organisierten Rettungsdienst gelten landesspezifische Vergütungsvereinbarungen. Die ärztlichen Leistungen im Notarztdienst werden von den Rettungsdienstträgern vergütet, die ihrerseits mit den Krankenkassen abrechnen.
Hintergrund
Niedergelassene Ärzte, die am Notfalldienst der Kassenärztlichen Vereinigung teilnehmen, rechnen diese Leistungen nach spezifischen EBM-Nummern für Notfall- und Vertretungssituationen ab. Dies ist von der stationären Notaufnahme klar zu unterscheiden.
Wann gilt das nicht?
In Privatnotaufnahmen oder beim ärztlichen Bereitschaftsdienst für Privatpatienten gelten die GOÄ-Gebührennummern.
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Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.
- KBV – Kassenärztliche Bundesvereinigung
- Bundesärztekammer
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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