Nuklearmediziner rechnen für gesetzlich Versicherte nach dem nuklearmedizinischen Kapitel des EBM ab. Typische Leistungen sind Szintigraphien von Schilddrüse, Knochen und Nieren sowie PET-CT-Untersuchungen bei Krebserkrankungen. Für Privatpatienten gilt die GOÄ, die nuklearmedizinische Untersuchungen in einem eigenen Kapitel abbildet.
Hintergrund
PET-CT-Untersuchungen sind im EBM mittlerweile für bestimmte onkologische Indikationen als Kassenleistung abrechenbar. Die genauen Indikationen und Abrechnungsvoraussetzungen sind in Vereinbarungen zwischen KBV und GKV-Spitzenverband geregelt. Nuklearmedizinische Praxen haben aufgrund der teuren Radionuklide besondere Investitionskosten, die in der Kalkulation berücksichtigt werden müssen.
Wann gilt das nicht?
PET-CT für Indikationen, die nicht im GKV-Leistungskatalog verankert sind, ist als Privatleistung nach GOÄ abzurechnen.
Ärzteversichert berät Nuklearmediziner zu Haftpflicht und Praxisversicherungen.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.
- KBV – Kassenärztliche Bundesvereinigung
- Bundesärztekammer
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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