Orthopäden rechnen für gesetzlich Versicherte nach dem EBM ab, das orthopädische Untersuchungsleistungen, Injektionen und konservative Therapien abbildet. Für Privatpatienten gilt die GOÄ. Operative Eingriffe an Gelenken, der Wirbelsäule und anderen Strukturen werden im Krankenhaus über DRG-Fallpauschalen abgerechnet. Niedergelassene Orthopäden können ambulante Operationen nach EBM oder Belegarztmodellen abrechnen.

Hintergrund

In der Orthopädie sind IGeL-Leistungen verbreitet, etwa spezielle Stoßwellentherapien oder individuelle Einlagenversorgungen, die über den GKV-Standard hinausgehen. Diese werden direkt mit dem Patienten nach GOÄ oder frei vereinbarten Preisen abgerechnet.

Wann gilt das nicht?

Rehabilitationsmediziner und Orthopäden in Reha-Kliniken rechnen nach eigenen Vergütungssystemen ab, die nicht dem ambulanten EBM entsprechen.

Ärzteversichert berät Orthopäden zu Berufshaftpflicht und Praxisversicherungen.

Quellen und weiterführende Informationen

Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.

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