Pathologen rechnen für Untersuchungen auf Zuweisung von Kassenpatienten nach dem pathologischen Kapitel des EBM ab. Histologische und zytologische Untersuchungen, Schnellschnittdiagnostik und molekularpathologische Analysen sind typische Abrechnungsleistungen. Für privat abgerechnete Untersuchungen gilt die GOÄ. Obduktionen und Sektionen im Auftrag von Gerichten oder Versicherungen werden nach eigenen Vereinbarungen vergütet.

Hintergrund

Pathologen sind in der Regel nicht direkt in der Patientenversorgung tätig, sondern erbringen Untersuchungsleistungen für andere Ärzte. Die Abrechnung erfolgt entsprechend auf Überweisung. Niedergelassene Pathologen haben oft Kooperationsverträge mit Kliniken und Praxen.

Wann gilt das nicht?

Klinische Pathologen im Krankenhaus rechnen ihre Leistungen intern ab, da sie Teil des DRG-finanzierten Krankenhausbetriebs sind.

Ärzteversichert berät Pathologen zu Berufshaftpflicht und weiteren Absicherungskonzepten.

Quellen und weiterführende Informationen

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