Psychiater rechnen für gesetzlich Versicherte nach dem psychiatrischen und psychotherapeutischen Kapitel des EBM ab. Gesprächsleistungen, psychiatrische Befunderhebungen, neuropsychologische Testverfahren und medikamentöse Behandlungsleistungen sind zentrale Abrechnungspositionen. Für Privatpatienten gilt die GOÄ, die psychiatrische Gesprächsleistungen in einem eigenen Kapitel abbildet.

Hintergrund

Psychiatrische Institutsambulanzen (PIA) haben eigene Vergütungsvereinbarungen mit den Krankenkassen und rechnen über gesonderte Budgets ab. Dies ermöglicht eine intensivere Betreuung schwer psychisch Erkrankter außerhalb des EBM-Systems.

Wann gilt das nicht?

Stationäre psychiatrische Behandlungen werden über DRG-Fallpauschalen oder über tagesgleiche Pflegesätze in der Psychiatrie (PEPP-System) abgerechnet, nicht über den EBM.

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Quellen und weiterführende Informationen

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