Radiologen rechnen für gesetzlich Versicherte nach dem radiologischen Kapitel des EBM ab. MRT-Untersuchungen, CT-Aufnahmen, Röntgenleistungen, Mammographiescreening und interventionelle radiologische Eingriffe sind zentrale Leistungen. Für Privatpatienten gilt die GOÄ, bei der Radiologen Steigerungsfaktoren für komplexe Untersuchungen anwenden können.

Hintergrund

Radiologen arbeiten häufig in überörtlichen Berufsausübungsgemeinschaften (ÜBAG) oder radiologischen MVZ, um teure Geräte wie MRT und CT gemeinsam zu betreiben. Die Abrechnung erfolgt zentral, aber unter den Zulassungsnummern der beteiligten Radiologen.

Wann gilt das nicht?

Radiologen im Krankenhaus rechnen ihre Leistungen im Rahmen des DRG-Systems ab. Bei ermächtigten Krankenhausradiologen können Teile der ambulanten Leistungen nach EBM abgerechnet werden.

Ärzteversichert berät Radiologen zu Berufshaftpflicht und Praxisversicherungen.

Quellen und weiterführende Informationen

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