Radiologen rechnen für gesetzlich Versicherte nach dem radiologischen Kapitel des EBM ab. MRT-Untersuchungen, CT-Aufnahmen, Röntgenleistungen, Mammographiescreening und interventionelle radiologische Eingriffe sind zentrale Leistungen. Für Privatpatienten gilt die GOÄ, bei der Radiologen Steigerungsfaktoren für komplexe Untersuchungen anwenden können.
Hintergrund
Radiologen arbeiten häufig in überörtlichen Berufsausübungsgemeinschaften (ÜBAG) oder radiologischen MVZ, um teure Geräte wie MRT und CT gemeinsam zu betreiben. Die Abrechnung erfolgt zentral, aber unter den Zulassungsnummern der beteiligten Radiologen.
Wann gilt das nicht?
Radiologen im Krankenhaus rechnen ihre Leistungen im Rahmen des DRG-Systems ab. Bei ermächtigten Krankenhausradiologen können Teile der ambulanten Leistungen nach EBM abgerechnet werden.
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Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.
- KBV – Kassenärztliche Bundesvereinigung
- Bundesärztekammer
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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